Sanierungsgutachten nach IDW S6 und BGH

Wenn finanzierte Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, entstehen neue Herausforderungen für die Kapitalgeber. Um die erfolgreiche Restrukturierung einzuleiten, ist ein belastbares Sanierungsgutachten nach IDW S6 und BGH notwendig – auch aus rechtlichen Gründen.

Übersicht

Unsere Sanierungsgutachten berücksichtigen die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und erfüllen die Anforderungen des Standards IDW S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Somit werden Kapitalgeber, Investoren und Kreditversicherer ihren regulatorischen Anforderungen gerecht und schützen sich vor Anfechtungs- und Haftungsrisiken. Als Qualitätsführer ist FTI-Andersch deutschlandweit für belastbare und aussagekräftige Sanierungsgutachten bekannt – und betreut als Teil von FTI Consulting auch weltweit internationale Restrukturierungen.

In unseren Gutachten treffen wir auf Basis einer umfassenden Unternehmensanalyse eine objektive und fundierte Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit. Zu Beginn wird die Liquiditätssituation analysiert und bei Bedarf mit entsprechenden kurzfristigen Maßnahmen reagiert. Zudem erfolgt eine detaillierte Analyse der Finanz- und Leistungswirtschaft, der Markt- und Wettbewerbsposition sowie der Krisenursachen. Basierend auf den Ergebnissen werden Potenziale identifiziert, Maßnahmen abgeleitet und in einer integrierten Unternehmensplanung zusammengeführt. Hierbei wird auch die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells berücksichtigt; und zwar anhand eines für Restrukturierungssituationen passenden ESG-Ansatzes.

Gemeinsam definieren wir zu Beginn unserer Tätigkeit die Schwerpunkte und den Handlungsrahmen – unser Ziel ist es, einen effizienten Arbeitsprozess und relevante Ergebnisse sicherzustellen. Sie profitieren von unserer Erfahrung und Professionalität – wir gehen mit Fingerspitzengefühl vor und sichern die Interessen aller Stakeholder.

Dienstleistungen

Belastbare Grundlage für die Zukunft

Bestandteile der Sanierungsfähigkeit
Bestandteile der Sanierungsfähigkeit sind die mittelfristige Fortführungsfähigkeit, die nachhaltige Renditefähigkeit sowie die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit. Dies ergibt die nachhaltige Fortführungsfähigkeit.Bestandteile der Sanierungsfähigkeit

Fragen an unser Team

Was ist die Zielsetzung eines Sanierungsgutachtens?

Ziel eines Sanierungsgutachtens ist die Erstellung eines umfassenden Konzepts zur Sicherstellung der nachhaltigen Wettbewerbs- und Renditefähigkeit. Das Konzept basiert auf belastbaren Analysen sowie gemeinsam mit dem Unternehmen erarbeiteten Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und Widerherstellung der Ertragskraft. Es bestätigt zudem die Sanierungsfähigkeit und dient als maßgebliche Entscheidungsgrundlage der Finanzierer für die zukünftige Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.

Was sind die kritischen Erfolgsfaktoren?

Ohne fachliche Expertise und Erfahrung sowie in vielen Fällen auch internationale Vernetzung geht es natürlich nicht – nur so können wir unseren Anspruch an die Qualitätsführerschaft wahren. Andererseits sind auch Empathie und Einfühlungsvermögen gefragt. Zentral für den Sanierungserfolg ist die Akzeptanz der erarbeiteten Maßnahmen sowie der erforderlichen Veränderungen im Unternehmen. Deshalb arbeiten wir von Anfang an eng mit den ExpertInnen im Unternehmen zusammen und entwickeln gemeinsam die für den Turnaround erforderlichen Maßnahmen.

Zu welchem Zeitpunkt werden Sanierungsgutachten typischerweise angestoßen?

Sanierungsgutachten werden typischerweise gefordert, wenn sich Kapitalgeber vor der Finanzierung eines Unternehmens mit einer vertrauensvollen und rechtssicheren Entscheidungsgrundlage absichern wollen. Dabei befindet sich das Unternehmen in einer herausfordernden Situation, in der essenziell ist, mit einem klaren, objektiven und ehrlichen Blick die Fortführungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die nachhaltige Sanierungsfähigkeit des Unternehmens zu prüfen und bei positivem Ergebnis zu bescheinigen.

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