Wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und eine Restrukturierung nötig wird, ist ein Sanierungsgutachten aus rechtlichen Gründen für die finanzierenden Kreditgeber zwingend notwendig. Als fachgerechte, neutrale Stellungnahme bietet es auch Geschäftsführung, Lieferanten, Kreditversicherern und weiteren Stakeholdern bestmöglichen Schutz vor Anfechtungs- und Haftungsrisiken. Unser umsetzungsorientiertes Sanierungsgutachten zeigt die für eine erfolgversprechende Restrukturierung notwendigen Maßnahmen auf und schafft so Akzeptanz bei allen Beteiligten.
FTI-Andersch Sanierungsgutachten
- beschreiben in einem integrierten Sanierungskonzept detailliert, wie Ihr Unternehmen erfolgreich restrukturiert werden kann,
- zeigen auf, welche Ursachen tatsächlich zur aktuellen Situation Ihres Unternehmens führten sowie den „Weg nach vorne“ über gemeinsam erarbeitete Maßnahmen und Strategien,
- bestätigen die Sanierungsfähigkeit aus Sicht eines objektiven Dritten,
- erfüllen die rechtlichen Anforderungen an Sanierungsgutachten des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Standards IDW S 6.
Einsatzgebiete
FTI-Andersch Sanierungsgutachten
- sind in herausfordernden Unternehmenssituationen aus rechtlicher Sicht notwendig:
- Kreditgeber benötigen entsprechende Gutachten, um regulatorischen Anforderungen zu genügen
- Geschäftsleitung und Gläubiger brauchen Sanierungsgutachten, um sich vor späteren Anfechtungen und Haftungsrisiken zu schützen
- Sanierungsgutachten sind im Rahmen von Tarif- oder Sozialplanverhandlungen sowie für die Gewährung staatlicher Beihilfen oder den Erlass von Steuern vorgeschrieben
- sind für die Planung und nachhaltige Umsetzung erfolgversprechender Restrukturierungsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung.
Kernvorteile
- Hohe Erfolgsquote:
In den letzten 20 Jahren hat sich FTI-Andersch als markt- und qualitätsführend im Bereich der Sanierungsgutachten etabliert.
- Umfassende Erfahrung:
FTI-Andersch zeigt die optimalen Schritte für eine erfolgreiche Restrukturierung auf, schafft so Transparenz und baut das nötige Vertrauen in den Sanierungserfolg bei allen Beteiligten auf.
- Überzeugende Professionalität:
FTI-Andersch liefert bestmögliche Entscheidungsgrundlagen und schafft damit maximale Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
FTI-Andersch Sanierungsgutachten erfüllen alle rechtlichen Anforderungen, die vom BGH definiert wurden. Gleichzeitig werden die Analyseergebnisse zu einem betriebswirtschaftlich tragfähigen Gesamtkonzept zusammengeführt. Auf dieser Basis zeigen wir Ihnen die notwendigen Maßnahmen für eine erfolgversprechende Restrukturierung auch entsprechend den Anforderungen des einschlägigen Standards IDW S 6 auf.
Dazu untersuchen wir nicht nur die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens, sondern auch das Markt- und Wettbewerbsumfeld. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir die Potenziale und definieren nachhaltige Wachstumsziele Ihres Unternehmens. Wir entwickeln die operativen und finanziellen Maßnahmen für eine nachhaltige Sanierung und führen diese im Rahmen einer integrierten Unternehmensplanung zusammen.
Die aktuellen rechtlichen Mindestanforderungen des Bundesgerichtshofs an Sanierungskonzepte
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Der typische Aufbau eines FTI-Andersch-Sanierungsgutachtens nach IDW S6
Der IDW S6 ist der meist verwendete Standard zur Erstellung von Sanierungskonzepten. Seine Einhaltung ist keine zwingende Vorgabe, trägt aber maßgeblich zu einer positiven Prognose für eine erfolgreiche Sanierung bei.
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Mit einem Sanierungsgutachten von FTI-Andersch erhalten Sie
- ein kompaktes Gutachten, dass aus einem übersichtlich aufgebauten Hauptteil und einer Detaillierung aller wesentlichen Aspekte in ergänzenden Anlagen besteht.
- die für Finanzierungsentscheidungen in schwierigen Situationen notwendige gutachterliche Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens.
- die IDW S6-konforme Stellungnahme, für die wir als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft besonders qualifiziert sind.
Ein FTI-Andersch-Sanierungsgutachten ist meist nach dem hier abgebildeten Schema aufgebaut. Der Hauptteil soll eine Länge von 50 bis 60 Seiten auch bei komplex strukturieren Unternehmen nicht überschreiten und kann bei überschaubareren Situationen deutlich kürzer ausfallen.
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Das FTI-Andersch Sanierungsgutachten setzt sich aus dem Bericht über das Sanierungskonzept und der zusammenfassenden gutachterlichen Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Unternehmens zusammen.
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Unsere Leistungen umfassen auch die Begleitung bei der Umsetzung des Sanierungskonzepts. Das laufende Monitoring der umgesetzten Maßnahmen und der planmäßigen Entwicklung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Sanierung.
Nach erfolgreicher Sanierung dokumentieren und bestätigen wir die Umsetzung des Sanierungskonzeptes und damit die Beendigung der Unternehmenskrise.
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Ausgangssituation
- Die Unternehmensgruppe ist ein internationaler Multiservice-Anbieter für Facility Services mit einem Gruppenumsatz von rd. € 500 Mio.
- Negatives Jahresergebnis durch defizitäre Auslands- und Nebengeschäfte; hohe Einmalaufwendungen sowie ein rückläufiges Ergebnis im Kerngeschäft Cleaning; deutliche Reduzierung der verfügbaren Liquidität – akute Erfolgs- und Liquiditätskrise
- Hauptursachen sind Managementdefizite sowie operative und strukturelle Schwachstellen
Leistung
- Erstellung Sanierungsgutachten
Erfolg
- Etablierung als einer der führenden Multiservice Facility Management Dienstleister in Deutschland und in ausgewählten derzeit bedienten internationalen Märkten
- Restrukturierungsmaßnahmen fokussieren sich auf die Bereinigung defizitärer Auslands- und Nebengeschäfte sowie die Stärkung des Kerngeschäftes
- Deutliche Steigerung des Ertrags und der Eigenkapitalbasis durch Bereinigungsmaßnahmen sowie Margenverbesserung im Kerngeschäft
- Positive Cash Flows durch finanzwirtschaftliche Maßnahmen, abnehmende Restrukturierungsbelastungen
Erfahren Sie mehr über die Zusammenarbeit mit FTI-Andersch:
Weitere Referenzprojekte

Weiterführende Artikel
„Damoklesschwert Insolvenzverschleppung - Nachweis der positiven Fortbestehensprognose noch vor Finalisierung des Sanierungskonzepts" von WP Tammo Andersch und RA Sebastian Philipp, NZI 2017, 782
„Aus aktuellem Anlass: Rechtliche Anforderungen an das bilanzielle Eigenkapital für eine nachhaltige Sanierung“ von RA Dr. Stefan Sax, WP Tammo Andersch und RA Sebastian Philipp, ZIP 2017, 710