Eine Unternehmensinsolvenz führt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen. Als unabhängiger und neutraler Sachverständiger liefert FTI-Andersch eine objektive Einschätzung der Situation. So werden die Interessen aller Beteiligter in einen sachgerechten Ausgleich gebracht. Häufig können damit zeitintensive und kostspielige Prozesse zum Nutzen aller Parteien vermieden werden.
FTI-Andersch insolvenzrechtliche Gutachten
- bringen Transparenz in komplexe und umfangreiche Sachverhalte,
- beurteilen insbesondere Haftungs- und Anfechtungsansprüche objektiv und praxisorientiert,
- liefern Ihnen eine fundierte Entscheidungs- und Verhandlungsgrundlage.
Einsatzgebiete
FTI-Andersch Rechtliche Gutachten
- sind als Standpunkt eines neutralen Dritten in fast jedem Insolvenzverfahren unverzichtbar,
- ermitteln den Sachverhalt für die Untersuchung von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen,
- bilden die Basis für sachliche Verhandlungen.
Kernvorteile
- Hohe Expertise:
Das Team von FTI-Andersch ist seit mehr als 20 Jahren als unabhängiger Sachverständiger im Insolvenzbereich erfolgreich aktiv.
Allen Beteiligten gegenüber können wir die Perspektive des neutralen Dritten glaubwürdig vertreten.
- Unabhängige, praxisorientierte Einschätzung:
Unsere Leistungen zielen auf einen sachgerechten Interessensausgleich und die Vermeidung kostenintensiver Rechtsverfahren.
Unsere Rechtliche Gutachten stellen eine unabhängige, neutrale Begutachtung der anspruchsbegründenden Sachverhalte dar. Dabei stehen Haftungs- und Anfechtungsansprüche im Mittelpunkt. Vor allem in diesem Bereich gibt es erhebliche Beurteilungsspielräume, die regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Unsere insolvenzrechtlichen Gutachten füllen diese Spielräume auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen als unabhängiger Sachverständiger angemessen und praxisorientiert aus.
Beispiele für unsere gutachterlichen Tätigkeiten:
- Objektive Prüfung des Eintrittszeitpunkts der Zahlungsunfähigkeit
- Retrograde Analyse der Fortbestehensprognose
- Beurteilung von sorgfaltswidrigen Zahlungen nach § 64 GmbHG, § 92 AktG
- Ermittlung von Anfechtungsansprüchen nach §§ 129 ff. InsO
Literatur:
„Damoklesschwert Insolvenzverschleppung - Nachweis der positiven Fortbestehensprognose noch vor Finalisierung des Sanierungskonzepts" von WP Tammo Andersch und RA Sebastian Philipp, in: NZI 2017 Heft 20, 782 - 784.
Mit einem insolvenzrechtlichen Gutachten von FTI-Andersch erhalten Sie
- eine sorgfältige Aufbereitung der komplexen und umfangreichen Sachverhalte, die in einem Insolvenzverfahren zu berücksichtigen sind
- eine objektive, unabhängige Einschätzung der Beurteilungsspielräume hinsichtlich der Ansprüche aller Beteiligten
- eine fundierte, praxisorientierte Grundlage für Ihre Entscheidungen
- eine sachgerechte Verhandlungsgrundlage, die dank der Reputation von FTI-Andersch eine hohe Akzeptanz bei allen Beteiligten verspricht
Warum ist eine objektive, neutrale Begutachtung gerade im Insolvenzumfeld wichtig?
Die insolvenzspezifischen Haftungs- und Anfechtungstatbestände verwenden vielfach unbestimmte Rechtsbegriffe und eröffnen dadurch große Beurteilungsspielräume. So ist zum Beispiel für die Haftung nach § 64 GmbH stark auslegungsbedürftig, welche Zahlungen noch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar waren und welche nicht.
Auch bei der nachträglichen Prüfung der Fortbestehensprognose müssen die objektiven Erkenntnismöglichkeiten und Prognosespielräume sorgfältig ermittelt und berücksichtigt werden, um keinen sog. Rückschaufehler zu begehen.
Werden diese Beurteilungsspielräume nicht objektiv ausgefüllt, drohen langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang, da es dann an einer für alle Beteiligten akzeptablen Tatsachenbasis für Vergleichsverhandlungen fehlt.
Ausgangslage
Der Insolvenzverwalter eines Automobil-Zuliefererindustrie beabsichtigte, mögliche Ansprüche der Insolvenzmasse durch einen unabhängigen Sachverständigen gutachterlich beurteilen zu lassen.
Leistung
Retrograde Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit unter Berücksichtigung unterschiedlicher Rechtsauffassungen und transparenter Darlegung von Beurteilungsspielräumen bei der Würdigung der Liquiditätslage.
Erfolg
Unsere Analyse ergab, dass es aus Ex-ante-Sicht zumindest vertretbar war, von einer rechtzeitigen Antragsstellung auszugehen, so dass ein erhebliches Klagerisiko bestanden hätte. Ein kostspieliger Haftungsprozess konnte so von vorne herein vermieden werden.
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