Ihr Ziel
Sie tragen als Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat besondere Verantwortung für eine Kapitalgesellschaft in einer herausfordernden Situation. Sie wollen sowohl persönliche Haftungsrisiken ausschließen als auch Ihr Unternehmen schnellstmöglich wieder auf Erfolgskurs bringen.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Organberatung dabei, die gebotenen und zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, zu dokumentieren und damit die Haftungsrisiken für Management und Aufsichtsrat zu minimieren. Wir erstellen betriebswirtschaftliche Analysen und die nötigen Gutachten, wir zeigen erfolgversprechende Handlungsoptionen auf, entwickeln die nötigen Konzepte und setzen sie gemeinsam mit Ihnen um. Bei Bedarf stellen wir Ihnen über die Andersch Management GmbH gerne erfahrene Manager zur Verfügung und übernehmen persönlich Verantwortung für die erfolgreiche Maßnahmenumsetzung.
Ihre Vorteile
- Sichere Anwendbarkeit der Business Judgement Rule: Wir liefern Ihnen neutrale, fundierte und hinreichend dokumentierte Grundlagen für Entscheidungen, die objektiv nachvollziehbar zum Wohle der Gesellschaft getroffen werden.
- Differenzierte Leistungen für Management und Aufsicht:
- Vorstände und Geschäftsführer unterstützen wir mit Analysen und Maßnahmen, die auf eine schnellstmögliche Bewältigung der unternehmerischen Herausforderung ausgerichtet sind.
- Aufsichts- und Beiräten liefern wir mit entsprechenden Analysen die Grundlagen dafür, um bei ersten Anzeichen einer kritischen Unternehmenssituation die Überwachungstätigkeit gegenüber dem Management in nachweisbarer Form zu intensivieren.
- Spezialisierte Expertise: FTI-Andersch ist die führende Unternehmensberatung für komplexe und herausfordernde Refinanzierungs- und Restrukturierungssituationen. Seit über 20 Jahren führen wir mittlere und große Unternehmen sicher durch haftungsrelevante Entscheidungsprozesse.
FTI-Andersch bietet Ihnen professionelle Organberatung: Wir unterstützen sowohl das geschäftsführende Organ (Geschäftsführer, Vorstand) als auch das kontrollierende und unterstützende Organ (Aufsichtsrat, Beirat) dabei, ihre besonderen Pflichten im Falle einer Unternehmenskrise nachweisbar zu erfüllen und persönliche Haftungsrisiken damit auszuschließen.
Soweit unternehmerische Entscheidungen zu treffen sind, geht es konkret um den Nachweis, dass das jeweilige Organ bei seiner Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information und zum Wohle der Gesellschaft gehandelt zu haben. Das ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass die sog. Business Judgement Rule angewendet und eine Sorgfaltspflichtverletzung des Handelnden so weitestgehend ausgeschlossen werden kann.
Dabei geht es um ganz unterschiedliche Themenbereiche:
Vorstände bzw. Geschäftsführer
- unterstützen wir insbesondere dabei, umgehend die geeigneten Maßnahmen für die schnellstmögliche Beendigung einer Krise zu ergreifen. Dazu führen wir eine Unternehmenskurzanalyse und/oder Optionsanalyse durch, identifizieren Maßnahmen zur Liquiditätssicherung und wirtschaftlichen Stabilisierung und übernehmen auf Wunsch auch deren Umsetzung.
- Um Gesellschaftern und anderen involvierten Stakeholdern die Gründe für die Krise und die Wege zu deren Überwindung aufzuzeigen, erstellen wir adressatengerechte Sanierungskonzepte und -gutachten.
- Durch die laufende Prüfung insolvenzauslösender Tatbestände unterstützen wir das geschäftsleitende Organ dabei, den Nichteintritt der Insolvenzreife zu überwachen und Zahlungsverbote einzuhalten.
Aufsichtsräte/organschaftliche Beiräte
- unterstützen wir insbesondere dabei, bei ersten Krisenanzeichen Ihre Überwachungstätigkeit gegenüber Vorstand/Geschäftsführung in nachweisbarer Form zu intensivieren. Dazu führen wir meist eine maßgeschneiderte und fokussierte Unternehmenskurzanalyse durch.
- Wird die Krise akut, ist die Überwachungstätigkeit gegenüber der Geschäftsleitung in nachweisbarer Form weiter zu verstärken. Als Basis dafür erstellen wir ein den rechtlichen Mindestanforderungen entsprechendes Sanierungskonzept/-gutachten und führen Optionsanalysen durch.
- Damit Sie wirksam überwachen können, dass keine Insolvenzreife eintritt und Zahlungsverbote durch Vorstand/Geschäftsführung eingehalten werden, prüfen wir mögliche insolvenzauslösende Tatbestände.
Wir liefern Ihnen einen nachhaltigen Mehrwert:
- FTI-Andersch bringt höchste Sicherheit: Wir sind als Aktiengesellschaft und jahrelange Wirtschaftsprüfer mit den Anforderungen an die jeweiligen Organe bestens vertraut. Mit uns bekommen Sie maximale Sicherheit, dass Sie im Rahmen von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen Ihre besonderen Pflichten erfüllen und damit persönliche Haftungsrisiken im Krisen- und Sanierungskontext zuverlässig ausschließen können.
- FTI-Andersch unterlegt juristische Argumentationen sattelfest mit betriebswirtschaftlichen Fakten: Wir ergänzen das Fachwissen Ihrer rechtlichen Berater durch unsere betriebswirtschaftliche und unternehmerische Expertise bei der Erkennung und Erfüllung besonderer Organpflichten im Kontext von herausforernden Unternehmenssituationen. Wir liefern die betriebswirtschaftlichen Analysen der tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten der Gesellschaft die notwendig sind, um fundierte, hinreichend dokumentierte und damit nachvollziehbare unternehmerische Entscheidungen zu belegen.
- FTI-Andersch kennt die Interessen aller Beteiligten: Aus über 20jähriger Erfahrung im Umgang mit herausfordernden Unternehmenssituationen wissen wir, wie man Gesellschafter, Finanzierer und andere Stakeholder optimal anspricht. Unsere adressatengerecht gestaltete Kommunikation stellt sicher, dass Ihre Handlungen als Organe positiv und erfolgversprechend wahrgenommen werden.
Ausgangssituation
Das Unternehmen befand sich in einer akuten Liquiditätskrise. Die zukünftige Zahlungsfähigkeit und damit die positive Fortbestehensprognose hingen insbesondere vom Erfolg des laufenden M&A-Prozesses und der parallel laufenden operativen Sanierung ab.
Leistung
Prüfung der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) und Bestätigung der fehlenden Insolvenzreife in Abstimmung mit dem rechtlichen Berater.
Erfolg
Persönliche Sicherheit für den Geschäftsführer, der sich dadurch vollständig dem M&A-Prozess und der operativen Sanierung widmen konnte.