International Corporate Rescue

Lösungen für das "deutsche Schema" im Zuge von COVID-19. Umsetzung der EU-Richtlinie
9/22/2020
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Frankfurt am Main, 22.09.2020. Im aktuellen ICR (International Corporate Rescue) Artikel schlagen Tammo Andersch und Rechtsanwältin Ursula Schlegel Lösungen für das "deutsche Schema" vor, das im Kontext der EU-Richtlinie zu Insolvenz und Restrukturierung und vor dem Hintergrund der Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie steht.

Konkret schlagen sie vor, dass die Meilensteine des "deutschen Schemas", d.h. die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz, der Entwurf und die Verhandlung des Restrukturierungskonzepts und die Aussichten des Restrukturierungskonzepts zur Verhinderung einer Insolvenz, in ein modulares System eingebaut werden sollten, um zeit- und kosteneffizient zu sein – wobei das Gericht bei der Bestätigung des Restrukturierungskonzepts die zugrunde liegenden Expertengutachten heranziehen sollte.

Der Artikel überschneidet sich mit einem vor zwei Tagen vom deutschen Justizministerium (BMJV) veröffentlichten Gesetzesentwurf, in dem unter anderem ein modulares System für den bevorstehenden deutschen Rahmen für präventive Restrukturierung vorgeschlagen wird. Vertreter der deutschen Insolvenz-/Restrukturierungsszene können bis zum 2. Oktober 2020 zum Gesetzentwurf Stellung nehmen.

(Der englische ICR-Artikel basiert auf einem deutschen Artikel, der in der deutschen Zeitschrift INDat Report am 29. April 2020 veröffentlicht wurde).