Aus unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung von Unternehmen in der Krise kennen wir alle Möglichkeiten, um Ihr Unternehmen vor der Zerschlagung zu bewahren und wieder zum Erfolg zu führen.
Die wesentlichen Optionen dafür sind u.a.
- Außergerichtliche, präventive Restrukturierung
- Sanierung in einem Insolvenzverfahren
- Beendigung verlustbringender Aktivitäten
Präventiv restrukturieren
Zurzeit erfolgt die außergerichtliche Sanierung in Deutschland allein auf Basis privatautonomer, freiwilliger Vereinbarungen. Das Verfahren hat sich in der Praxis bewährt, stößt aber manchmal an seine Grenzen, insbesondere wenn eine Vielzahl an Gläubigern beteiligt ist, von denen ein Sanierungsbeitrag erforderlich ist.
Derzeit wird EU-weit die Einführung eines weitgehend vereinheitlichten präventiven Restrukturierungsverfahrens vorbereitet. Dieses Verfahren soll die Vorteile der außergerichtlichen Sanierung (z. B. kein Insolvenzstigma, geringe Kosten) mit den Vorteilen eines Insolvenzverfahrens (Gewährung von Vollstreckungsschutz, Ermöglichung von Mehrheitsentscheidungen) verbinden.
Ein Richtlinienentwurf der EU wurde Ende 2016 veröffentlicht, mit der Umsetzung in das deutsche Recht ist frühestens im Jahr 2019 zu rechnen.
Über die aktuelle Entwicklung und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten informieren wir Sie gerne persönlich: Sprechen Sie uns an!
Vorteile eines Insolvenzverfahrens nutzen
Sofern die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch nicht unmittelbar bevorsteht, stellt die außergerichtliche Sanierung auf Basis eines Sanierungsgutachtens meist die beste Option dar. Es gibt aber Ausnahmen, die sich aus einer fundierten Optionsanalyse ergeben können.
Ein gerichtliches Verfahren kann beispielsweise dann zu einem besseren Werterhalt führen, wenn
- wesentliche Vertragspartner wie z. B. Lieferanten einer außergerichtlichen Sanierung nicht zustimmen können oder wollen
- nachteilige Dauerschuldverhältnisse und Unternehmensverträge vorliegen
- eine große Anzahl an kleinen Gläubigern mit unterschiedlichen Interessen existiert
Je früher und besser die Restrukturierung vorbereitet wird, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Der erste Schritt dabei ist die gutachterliche Prüfung der Insolvenzreife auf Basis des Standards IDW S 11 und Ermittlung von Handlungsdruck und -möglichkeiten für die Geschäftsführung. Je nach Ergebnis kommen unterschiedliche Optionen in Betracht, z. B. das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO und die Sanierung mittels eines Insolvenzplans.
- Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kann ein Schutzschirmverfahren eine geeignete Option sein, Sanierungsbeiträge Dritter zu erzielen, die außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nicht erreicht werden können. Die zur Beantragung des Schutzschirmverfahrens nötige Bescheinigung kann Ihnen FTI-Andersch als anerkannter Sachverständiger ausstellen.
Nach Eröffnung des (vorläufigen) Insolvenz- bzw. Schutzschirmverfahrens unterstützen wir Sie bei Bedarf operativ in finanz- und leistungswirtschaftlichen Themen und erstellen zusammen mit Ihnen und Ihrem Rechtsberater den Insolvenzplan. Auch bei der Verhandlung der Sanierungsbeiträge mit Ihren Gläubigern begleiten wir Sie durch unsere Fachkompetenz und das hohe Vertrauen, das wir uns durch unsere langjährige Arbeit bei allen Beteiligten erworben haben.
Verlustbringer stoppen
Häufig sind es nur einzelne verlustbringende Geschäftsaktivitäten, die den gesunden Unternehmenskern bedrohen. Sich schnell und effektiv von diesen zu trennen, kann bereits der entscheidende Schritt zur Beendigung der Krise sein.
Auch hier ist zunächst eine Optionsanalyse zielführend, um die Möglichkeiten einer Sanierung oder eines Verkaufs zu prüfen. Wenn das nicht möglich ist, begleiten wir die Beendigung der nicht mehr zukunftsfähigen Aktivitäten – egal ob einzelne Geschäftsbereiche, komplette Betriebe oder vollständige Tochterunternehmen – durch eine fundierte Liquidationsplanung und übernehmen auf Wunsch die Rolle als eingetragener Liquidator.
Die wesentlichen Schritte dabei sind:
- Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Vorgehensweise unter Berücksichtigung der bestehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem gesunden Kern und der verlustträchtigen Einheit.
- Auf Basis eines detaillierten Fahrplans bereiten wir die Beendigung sorgfältig vor – je nach Rechtsform durch eine Abwicklung des Betriebs bzw. Betriebsteils oder auch durch eine vollständige Liquidation der gesamten juristischen Einheit.
- Auf Wunsch übernehmen wir die Organverantwortung als bestellter und eingetragener Liquidator bzw. Abwickler und setzen den Beendigungsfahrplan aktiv in die Tat um.